Castelnuovo del Garda

WIE KANN MAN DEN „BONUS MÖBEL“ MIT ANDEREN VERGÜNSTIGUNGEN KOMBINIEREN?

Letztes Jahr haben wir alle viel mehr Zeit zu Hause verbracht und das hat in vielen Fällen dazu geführt, dass Leute gerne ihr Wohnumfeld renovieren oder Arbeiten, ob von struktureller oder ästhetischer Art, zu Ende bringen möchten, die sie lange vor sich her geschoben haben. Zum Glück stehen aktuell viele Steuerabzüge und begünstigte Kredite zur Förderung dieser Arbeiten zur Verfügung. Hier zeigen wir Ihnen, wie der „Bonus Möbel“ funktioniert und wie sie ihn mit anderen Vergünstigungen für eine größtmögliche Ersparnis kombinieren können.

Was ist der „Bonus Möbel“?

Mit dieser Begünstigung können all diejenigen von einem Steuerabzug von 50 % der Ausgaben in zehn Jahresraten profitieren, die neue Möbel oder große Elektrogeräte zur Einrichtung der Wohnung anschaffen.
Man muss jedoch bedenken, dass diese Gelegenheit des Erhalts des Bonus streng an die Ausführung einiger Renovierungsarbeiten der Immobilie gebunden ist, für die die jeweiligen Möbel gekauft wurden. Neben einer echten Bausanierung gehören zu dieser Kategorie auch die Arbeiten, die unter die Kategorie der außergewöhnlichen Instandhaltung, Renovierung oder Restaurierung fallen. Diese Arbeiten müssen jedoch vor dem Kaufdatum der Möbel begonnen haben und damit der Bonus bei der Steuererklärung von der steuerpflichtigen Person abgezogen werden kann, müssen auch die Bauarbeiten als Steuerabzug in der Steuererklärung angegeben werden.

„Bonus Möbel und Ecobonus“ - kann man beide kombinieren?

Wer sich fragt, ob man den „Bonus Möbel“ auch mit anderen Vergünstigungen wie dem Bonus für die energetische Sanierung von Häusern kombinieren kann, dem müssen wir antworten, dass es vom jeweiligen Fall abhängt. Arbeiten zur Verbesserung der Energieklasse erhalten eine andere Art der Steuervergünstigung, die viel vorteilhafter ist und deshalb kann man die verschiedenen Boni bei der Steuererklärung nicht miteinander verbinden. Trotzdem gibt es eine Möglichkeit. Viele Arbeiten, die unter den Ecobonus fallen, fallen auch unter die Definition der Arbeiten der Bausanierung (wie der Austausch der Heizung oder Isolierungsarbeiten der Fassade), mit denen man den „Bonus Möbel“ verbinden kann. Trotzdem muss man vorher durchrechnen, welche Art des Bonus bei der Renovierung den größeren finanziellen Vorteil verspricht.
Francesca Lauritano



di Francesca Lauritano


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